Verlängerung des derzeit geltenden Lockdown bis zum 14. Februar 2021
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin am 19. Januar 2021 beschlossen, den derzeit geltenden Lockdown bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern. Die Bayerische Staatsregierung hat daher heute vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags beschlossen, dass in Bayern die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung getroffenen Regelungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegestellen bis 14. Februar 2021 fortbestehen. Sollten sich durch die Beteiligung des Landtags noch Änderungen ergeben, werden wir Sie hierüber gesondert informieren. Die seit dem 16. Dezember 2020 geltenden Regelungen zur Notbetreuung finden weiter Anwendung.
Wir möchten die Kindertageseinrichtungen an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bitten, uns die Daten zur Auslastung der Notbetreuung über das KiBiG.web stets zeitnah (möglichst noch am selben Abend) zurückzumelden. Wir bitten ausdrücklich darum, bei der Kinderzahl nicht im Voraus eine „0“ anzugeben, bzw. diese nur einzutragen, wenn tatsächlich am betreffenden Tag keine Notbetreuung stattgefunden hat. Aus den uns ermittelten Daten ermitteln wir die Inanspruchnahme der Notbetreuung, diese würden andernfalls verfälscht. Wir sind darauf angewiesen, auf belastbare Daten zur Notbetreuung zurückgreifen zu können. Diese Daten sind mit Grundlage für politische Entscheidungen und maßgebend für die Einschätzung, ob Handlungsbedarf besteht. Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung