Die Testung von Kindern im Krippen- und Kindergartenalter ist mit den derzeit verfügbaren Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung (sogenannten Selbsttests) nicht ausreichend zuverlässig durchführbar. Denn bei kleinen Kindern ergeben sich oft erhebliche Probleme bei der Entnahme eines Abstrichs. Geeignete alternative Testmöglichkeiten (Gurgel- bzw. Speicheltestungen oder Lolli-Tests mit Pooling) stehen derzeit wegen der dafür notwendigen Kapazitäten der Labore nicht zur Verfügung. Sie befinden sich jedoch bereits in der Testphase. Daher soll aktuell, statt die Kinder zu testen, bei den Krippen- und Kindergartenkindern auf eine sogenannte „Umfeldtestung“ gesetzt werden. Das heißt, nicht die Kinder selbst werden regelmäßig getestet, sondern ihr Umfeld soll sich testen lassen. Nähere Informationen können Sie dem hier verlinkten Elternbrief entnehmen, der das Konzept der „Umfeldtestung“ detailliert erläutert.
Private Betreuungsgemeinschaften
Der Bayerische Ministerrat hat heute beschlossen, dass die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften auch weiterhin zulässig ist, wenn sie Kinder aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Hausstand umfasst. Damit wird klargestellt, dass dieser bereits bisher geltende Grundsatz auch künftig im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen und auch nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bund weitergilt.